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| +++ Das elektronische Abfallnachweisverfahren - eANV +++ |
Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die Verordnung über die
Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) in Kraft getreten. Für die Einführung der elektronischen Kommunikationstechnik
ist ein Übergangszeitraum bis zum 1. April 2010 vorgesehen. |
Über den Link - www.abfall.sachsen.de - gelangen Sie zur Webpräsentation des Freistaates Sachsen - Wertstoffe und
Abfallwirtschaft. Im Kapitel "Überwachung gefährlicher Abfälle" können Sie alle wichtigen Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV)
abrufen! |
Bei Fragen zum Stand der Umsetzung der Nachweisverordnung hinsichtlich eANV wenden Sie sich bitte an Herrn Marco Krebs
(Telefon: 0351/8928-4402) im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. |
| Hier können Sie Vorträge zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) downloaden! |
| Herr Krebs, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
| Herr Brandis, Fehr Umwelt Ost GmbH |
| Frau Stefanie Rickelt |
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