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+++ Das elektronische Abfallnachweisverfahren - eANV +++


Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung sowie die Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) in Kraft getreten. Für die Einführung der elektronischen Kommunikationstechnik ist ein Übergangszeitraum bis zum 1. April 2010 vorgesehen.
Über den Link - www.abfall.sachsen.de - gelangen Sie zur Webpräsentation des Freistaates Sachsen - Wertstoffe und Abfallwirtschaft. Im Kapitel "Überwachung gefährlicher Abfälle" können Sie alle wichtigen Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) abrufen!
Bei Fragen zum Stand der Umsetzung der Nachweisverordnung hinsichtlich eANV wenden Sie sich bitte an Herrn Marco Krebs (Telefon: 0351/8928-4402) im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.


Hier können Sie Vorträge zum elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) downloaden!
Herr Krebs, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Herr Brandis, Fehr Umwelt Ost GmbH
Frau Stefanie Rickelt


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Diese Seite wurde zuletzt geändert: 2010-02-16

Landesverband der Recyclingwirtschaft Sachsen e.V.